BGH kippt Gebühren bei Riester-Bausparverträgen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Entscheidung getroffen, die Verwaltungsgebühren bei Riester-Bausparverträgen für unzulässig erklärt. Dies könnte weitreichende Folgen für Verbraucher haben, die solche Verträge abgeschlossen haben. Verbraucherschützer sehen nun die Möglichkeit für Rückzahlungsansprüche für Betroffene. Es ist ratsam, eigene Riester-Bausparverträge auf entsprechende Gebühren zu überprüfen.
Riester-Bausparverträge prüfen: Rückzahlungsansprüche bei unzulässigen Gebühren sichern