Solidaritätszuschlag
Ein Zuschlag von 5,5% auf die Abgeltungssteuer, der bei Kapitalerträgen weiterhin anfällt.
Der Solidaritätszuschlag ("Soli") wurde 1991 zur Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung eingeführt. Für die meisten Arbeitnehmer wurde er 2021 abgeschafft, aber auf Kapitalerträge fällt er weiterhin an. Er beträgt 5,5% der Abgeltungssteuer, nicht des Ertrags selbst.
Konkret heißt das: Auf 100€ Kapitalertrag zahlst du 25€ Abgeltungssteuer. Auf diese 25€ kommen 5,5% Soli, also 1,375€. Der effektive Steuersatz steigt dadurch von 25% auf 26,375%. Kommt noch Kirchensteuer dazu, landet man bei rund 27,8% bis 28%.
Der Soli auf Kapitalerträge ist politisch umstritten und wird regelmäßig als verfassungswidrig diskutiert. Bisher hat er aber Bestand. Für deine Finanzplanung solltest du immer mit 26,375% rechnen (ohne Kirchensteuer) bzw. mit dem kombinierten Satz inklusive Kirchensteuer, wenn du Kirchenmitglied bist.
Beispiel
Du realisierst 4.000€ Kursgewinn (oberhalb des Sparerpauschbetrags). Abgeltungssteuer: 1.000€. Soli darauf: 55€. Gesamt: 1.055€ Steuern. Mit 9% Kirchensteuer kämen noch 90€ dazu, also 1.145€ insgesamt.
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