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Kirchensteuer

Eine Steuer von 8% oder 9% (je nach Bundesland) auf die Abgeltungssteuer für Kirchenmitglieder.

Kirchensteuer auf Kapitalerträge fällt nur an, wenn du Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft bist (katholisch, evangelisch, einige andere). Der Satz beträgt 8% in Bayern und Baden-Württemberg, 9% in allen anderen Bundesländern, jeweils berechnet auf die Abgeltungssteuer.

Deine Bank fragt einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern ab, ob du kirchensteuerpflichtig bist (Kirchensteuerabzugsmerkmal, KiStAM). Der Abzug erfolgt dann automatisch. Du kannst dem automatischen Abruf widersprechen, musst die Kirchensteuer dann aber selbst in der Steuererklärung angeben.

Der effektive Steuersatz auf Kapitalerträge erhöht sich durch die Kirchensteuer von 26,375% auf rund 27,82% (bei 8%) bzw. 27,99% (bei 9%). Bei einem Gewinn von 10.000€ macht das einen Unterschied von rund 150€ im Vergleich zu jemandem ohne Kirchensteuerpflicht.

Beispiel

Du bist evangelisch und lebst in NRW (9% Kirchensteuer). Bei 1.000€ Kapitalertrag über dem Freibetrag: 250€ Abgeltungssteuer, 13,75€ Soli, 22,50€ Kirchensteuer. Gesamt: 286,25€ statt 263,75€ ohne Kirchensteuer.

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