Kurze Antwort: Meistens nicht. Dein Broker führt die Abgeltungssteuer automatisch ans Finanzamt ab. Wenn du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast, passiert das auch korrekt mit Berücksichtigung des Pauschbetrags.
Es gibt aber Fälle, in denen du die Anlage KAP abgeben musst:
- Kapitalerträge bei ausländischen Brokern (die keine deutsche Steuer abführen)
- Kryptowährungsgewinne (Haltefrist unter einem Jahr)
- Zinsen von Privatdarlehen
- Erträge aus Beteiligungen
Wenn dein Geld komplett bei einem deutschen Broker liegt und du keine Kryptogewinne hast: Die Steuer ist wahrscheinlich schon erledigt.