Kapitalerträge in der Steuererklärung: Anlage KAP
Wann du Kapitalerträge angeben musst, wann du es freiwillig tun solltest, und wie die Anlage KAP funktioniert.
Zuletzt aktualisiert: 13. Februar 2026
1. Muss ich Kapitalerträge angeben?
Kurze Antwort: Meistens nicht. Dein Broker führt die Abgeltungssteuer automatisch ans Finanzamt ab. Wenn du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast, passiert das auch korrekt mit Berücksichtigung des Pauschbetrags.
Es gibt aber Fälle, in denen du die Anlage KAP abgeben musst:
- Kapitalerträge bei ausländischen Brokern (die keine deutsche Steuer abführen)
- Kryptowährungsgewinne (Haltefrist unter einem Jahr)
- Zinsen von Privatdarlehen
- Erträge aus Beteiligungen
Wenn dein Geld komplett bei einem deutschen Broker liegt und du keine Kryptogewinne hast: Die Steuer ist wahrscheinlich schon erledigt.
2. Wann lohnt sich die Anlage KAP?
Auch wenn du nicht musst, kann es sich lohnen. Drei typische Situationen:
Freistellungsauftrag vergessen
Der Broker hat Steuern einbehalten, obwohl du noch Sparerpauschbetrag frei hattest. Über die Steuererklärung holst du das Geld zurück.
Niedriges Einkommen
Dein persönlicher Steuersatz liegt unter 25%. Über die Günstigerprüfung bekommst du die Differenz erstattet. Besonders relevant für Studenten, Azubis und Teilzeitkräfte.
Verluste bei einem anderen Broker
Verluste bei Broker A können mit Gewinnen bei Broker B verrechnet werden. Das geht nur über die Steuererklärung, nicht automatisch.
3. Anlage KAP ausfüllen
Du brauchst die Jahressteuerbescheinigung deines Brokers. Die kommt meistens im Frühjahr automatisch als PDF. Darin stehen alle Zahlen, die du brauchst.
| Zeile Anlage KAP | Was eintragen |
|---|---|
| Zeile 7 | Kapitalerträge insgesamt (aus der Bescheinigung) |
| Zeile 37 | Einbehaltene Kapitalertragsteuer |
| Zeile 38 | Einbehaltener Solidaritätszuschlag |
| Zeile 39 | Einbehaltene Kirchensteuer |
In ELSTER überträgst du einfach die Werte aus der Jahressteuerbescheinigung. Keine eigenen Berechnungen nötig. Die relevanten Zeilen sind auf der Bescheinigung markiert.
4. Günstigerprüfung
Normalerweise zahlst du 25% Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge. Aber was, wenn dein persönlicher Steuersatz niedriger ist? Dann beantragst du die Günstigerprüfung.
Das Finanzamt prüft automatisch, ob die Besteuerung mit deinem persönlichen Steuersatz günstiger wäre als die pauschalen 25%. Du musst nur in der Anlage KAP das Kreuz bei „Günstigerprüfung“ setzen.
Lohnt sich vor allem bei:
- Zu versteuerndes Einkommen unter ca. 17.000€ (Grenzsteuersatz unter 25%)
- Studenten und Azubis mit wenig Nebeneinkommen
- Rentner mit kleiner Rente
- Elternzeit oder längere Arbeitslosigkeit im betreffenden Jahr
5. Verlustverrechnung
Verluste aus Kapitalanlagen kannst du mit Gewinnen verrechnen. Das passiert innerhalb eines Brokers automatisch über den Verlustverrechnungstopf. Problematisch wird es, wenn du mehrere Broker hast.
Beispiel: Bei Broker A hast du 2.000€ Gewinn gemacht, bei Broker B 1.500€ Verlust. Broker A hat auf die 2.000€ Steuern einbehalten. Broker B weiß nichts von Broker A. Über die Steuererklärung kannst du die Verluste gegen die Gewinne rechnen und bekommst zu viel gezahlte Steuer zurück.
Dafür brauchst du eine Verlustbescheinigung von Broker B. Die musst du bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres beantragen, sonst wird der Verlust ins nächste Jahr übertragen.
Berechne deine Steuerlast mit dem Steuerrechner.
6. Typische Fehler
- Verlustbescheinigung zu spät beantragt – Deadline ist der 15. Dezember. Danach rollt der Broker den Verlust automatisch ins nächste Jahr. Dann kannst du ihn nicht mehr in der aktuellen Steuererklärung nutzen.
- Günstigerprüfung vergessen – Das Kreuz kostet nichts. Wenn es sich nicht lohnt, ignoriert das Finanzamt es einfach. Immer ankreuzen, wenn du dir nicht sicher bist.
- Ausländische Broker nicht angegeben – Interactive Brokers, Trading 212, eToro: Keine deutsche Steuer wird einbehalten. Du musst die Erträge selbst angeben. Das Finanzamt erhält die Daten über den automatischen Informationsaustausch trotzdem.
- Kryptowährungen übersehen – Kryptogewinne unter einem Jahr Haltefrist sind steuerpflichtig. Sie tauchen nicht in der Jahressteuerbescheinigung des Brokers auf und müssen separat angegeben werden.
Häufige Fragen
Muss ich meine ETF-Gewinne in der Steuererklärung angeben?
Bei einem deutschen Broker: nein, die Steuer wird automatisch abgeführt. Freiwillig kann es sich lohnen, wenn du den Freistellungsauftrag vergessen hast oder einen niedrigen Steuersatz hast.
Was ist die Günstigerprüfung?
Das Finanzamt prüft, ob dein persönlicher Steuersatz unter 25% liegt. Falls ja, bekommst du die Differenz zurückerstattet. Lohnt sich bei zu versteuerndem Einkommen unter ca. 17.000€.
Wo bekomme ich die Jahressteuerbescheinigung?
Dein Broker stellt sie automatisch im Frühjahr bereit. Meist als PDF im Postfach oder Dokumentenarchiv der App. Bei Trade Republic unter Profil > Dokumente.
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