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Steuern auf Kapitalerträge

Abgeltungssteuer, Sparerpauschbetrag, Vorabpauschale – alles was du über Steuern auf Aktien und ETFs wissen musst.

Von Paul Springstein, aktualisiert am 28. Mai 2026

Auf jeden Euro Gewinn aus Aktien, ETFs oder Zinsen will der Staat seinen Anteil. Rund 26 Prozent, pauschal, egal wie hoch dein Einkommen ist. Die gute Nachricht: mit ein paar Handgriffen zahlst du legal spürbar weniger.

1. Die Abgeltungssteuer

Auf alle Kapitalerträge in Deutschland fällt die Abgeltungssteuer an. Zinsen, Dividenden, Kursgewinne, alles pauschal 25%.

Dazu kommen:

  • Solidaritätszuschlag: 5,5% auf die Abgeltungssteuer (mit Freigrenze und Milderungszone)
  • Kirchensteuer: 8% in Bayern und Baden-Württemberg, 9% im Rest des Landes

Unterm Strich ca. 26,4% ohne Kirchensteuer, ca. 28% mit. Berechne deine genaue Steuerlast mit dem Steuerrechner.

2. Sparerpauschbetrag & Freistellungsauftrag

Jeder hat einen jährlichen Freibetrag für Kapitalerträge:

  • 1.000€ pro Person (Einzelveranlagung)
  • 2.000€ pro Ehepaar (Zusammenveranlagung)

Erst Erträge über diesem Betrag werden besteuert. Um den Freibetrag zu nutzen, musst du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank oder deinem Broker einrichten. Klingt nach Papierkram, dauert aber zwei Minuten. Details und Optimierungstipps im Ratgeber Sparerpauschbetrag 2026.

Hast du mehrere Depots, kannst du den Freibetrag aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000€ (bzw. 2.000€) nicht überschreiten. Alles Weitere im Ratgeber Freistellungsauftrag richtig einrichten.

3. Die Vorabpauschale

Bei thesaurierenden Fonds, also ETFs die Dividenden automatisch reinvestieren, fällt jährlich eine Vorabpauschale an. Damit stellt der Staat sicher, dass auch ohne Ausschüttung Steuern fließen.

Die Berechnung: Fondswert zu Jahresbeginn mal Basiszins der Bundesbank (aktuell 2,53%). Darauf wird die Teilfreistellung (30% bei Aktienfonds) angerechnet.

In der Praxis sind die Beträge gering. Bei den meisten Anlegern deckt der Sparerpauschbetrag die Vorabpauschale komplett ab. Berechnung und Rechenbeispiel im Ratgeber Vorabpauschale 2026 erklärt.

4. Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer:

  • 8% in Bayern und Baden-Württemberg
  • 9% in allen anderen Bundesländern

Seit 2015 wird das automatisch von der Bank abgeführt (KIRA-Verfahren). Du musst dich um nichts kümmern. Wer aus der Kirche austritt, spart sich diese Abgabe auf Kapitalerträge sofort.

5. Verlustverrechnung: die zwei Töpfe

Verluste aus Wertpapiergeschäften gehen nicht verloren. Sie werden mit Gewinnen verrechnet und senken so deine Steuer. Aber nicht beliebig.

Das Finanzamt führt zwei getrennte Verlustverrechnungstöpfe:

  • Aktien-Topf: Verluste aus dem Verkauf einzelner Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden. Nicht mit ETF-Gewinnen, nicht mit Dividenden.
  • Allgemeiner Topf: Alles andere, also Verluste aus ETFs, Fonds, Anleihen oder Zertifikaten, landet hier und wird mit allen übrigen Kapitalerträgen verrechnet.

Innerhalb einer Bank passiert das automatisch. Hast du Depots bei mehreren Brokern, brauchst du bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung, um Verluste brokerübergreifend in der Steuererklärung (Anlage KAP) zu verrechnen.

6. Steuern optimieren

  • Freistellungsauftrag einrichten – Ohne zahlst du Steuern ab dem ersten Euro. Das ist verschenktes Geld.
  • Verlustverrechnung nutzen – Verluste aus Wertpapiergeschäften werden mit Gewinnen verrechnet. Das senkt deine Steuerlast, passiert bei vielen Brokern automatisch.
  • Thesaurierende ETFs – Die Vorabpauschale ist minimal, der Steuerstundungseffekt arbeitet jahrelang für dich.
  • Günstigkeitsprüfung – Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25%? Dann kannst du über die Steuererklärung (Anlage KAP) die Differenz zurückholen. Betrifft vor allem Studenten und Geringverdiener.

7. Häufige Fragen

Wie hoch ist die Abgeltungssteuer?

25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. 8 bis 9 % Kirchensteuer. Zusammen rund 26 bis 28 %.

Muss ich Steuern auf ETFs zahlen?

Ja, auf realisierte Kursgewinne, Dividenden und die Vorabpauschale. Aktienfonds profitieren von der 30-%-Teilfreistellung.

Was ist die Teilfreistellung?

Bei Aktienfonds bleiben 30 % der Erträge steuerfrei, weil die Fonds auf Unternehmensebene bereits besteuert werden. Bei Mischfonds sind es 15 %.

Wie funktioniert die Verlustverrechnung?

Verluste werden mit Gewinnen verrechnet. Aktienverluste aber nur mit Aktiengewinnen, alles andere läuft in einen separaten Topf.

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Alle Inhalte dienen ausschließlich zu Informationszwecken, keine Anlageberatung.