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Steuern auf Kapitalerträge

Abgeltungssteuer, Sparerpauschbetrag, Vorabpauschale – alles was du über Steuern auf Aktien und ETFs wissen musst.

Von Paul Springstein, aktualisiert am 19. April 2026

1. Die Abgeltungssteuer

Auf alle Kapitalerträge in Deutschland fällt die Abgeltungssteuer an. Zinsen, Dividenden, Kursgewinne, alles pauschal 25%.

Dazu kommen:

Unterm Strich ca. 26,4% ohne Kirchensteuer, ca. 28% mit. Berechne deine genaue Steuerlast mit dem Steuerrechner.

2. Sparerpauschbetrag & Freistellungsauftrag

Jeder hat einen jährlichen Freibetrag für Kapitalerträge:

  • 1.000€ pro Person (Einzelveranlagung)
  • 2.000€ pro Ehepaar (Zusammenveranlagung)

Erst Erträge über diesem Betrag werden besteuert. Um den Freibetrag zu nutzen, musst du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank oder deinem Broker einrichten. Klingt nach Papierkram, dauert aber zwei Minuten. Details und Optimierungstipps im Ratgeber Sparerpauschbetrag 2026.

Hast du mehrere Depots, kannst du den Freibetrag aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000€ (bzw. 2.000€) nicht überschreiten. Alles Weitere im Ratgeber Freistellungsauftrag richtig einrichten.

3. Die Vorabpauschale

Bei thesaurierenden Fonds, also ETFs die Dividenden automatisch reinvestieren, fällt jährlich eine Vorabpauschale an. Damit stellt der Staat sicher, dass auch ohne Ausschüttung Steuern fließen.

Die Berechnung: Fondswert zu Jahresbeginn mal Basiszins der Bundesbank (aktuell 2,53%). Darauf wird die Teilfreistellung (30% bei Aktienfonds) angerechnet.

In der Praxis sind die Beträge gering. Bei den meisten Anlegern deckt der Sparerpauschbetrag die Vorabpauschale komplett ab. Berechnung und Rechenbeispiel im Ratgeber Vorabpauschale 2026 erklärt.

4. Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer:

  • 8% in Bayern und Baden-Württemberg
  • 9% in allen anderen Bundesländern

Seit 2015 wird das automatisch von der Bank abgeführt (KIRA-Verfahren). Du musst dich um nichts kümmern. Wer aus der Kirche austritt, spart sich diese Abgabe auf Kapitalerträge sofort.

5. Steuern optimieren

  • Freistellungsauftrag einrichten – Ohne zahlst du Steuern ab dem ersten Euro. Das ist verschenktes Geld.
  • Verlustverrechnung nutzen – Verluste aus Wertpapiergeschäften werden mit Gewinnen verrechnet. Das senkt deine Steuerlast, passiert bei vielen Brokern automatisch.
  • Thesaurierende ETFs – Die Vorabpauschale ist minimal, der Steuerstundungseffekt arbeitet jahrelang für dich.
  • Günstigkeitsprüfung – Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25%? Dann kannst du über die Steuererklärung (Anlage KAP) die Differenz zurückholen. Betrifft vor allem Studenten und Geringverdiener.

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Alle Inhalte dienen ausschließlich zu Informationszwecken — keine Anlageberatung.

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