Vorabpauschale
Eine jährliche Mindestbesteuerung auf thesaurierende Fonds, auch wenn du keine Gewinne realisiert hast.
Die Vorabpauschale ist eine Art Vorab-Steuer auf Fondsgewinne. Sie stellt sicher, dass auch thesaurierende ETFs, die keine Ausschüttungen vornehmen, laufend besteuert werden. Die Idee dahinter: Ohne Vorabpauschale könnten Anleger die Steuerzahlung beliebig lange hinauszögern, indem sie einfach nie verkaufen.
Die Berechnung basiert auf dem sogenannten Basiszins, der jedes Jahr vom Bundesfinanzministerium festgelegt wird. Der Basiszins für 2025 lag bei 2,29%. Multipliziert mit 70% ergibt sich der Basisertrag, von dem dann noch der Teilfreistellungssatz (30% bei Aktienfonds) abgezogen wird. Nur auf den verbleibenden Betrag zahlst du Abgeltungssteuer.
In der Praxis fällt die Vorabpauschale relativ gering aus, oft nur wenige Euro pro 10.000€ Depotwert. Dein Broker bucht den Betrag automatisch Anfang Januar ab, entweder vom Verrechnungskonto oder durch Anteilsverkauf. Wichtig: Der Sparerpauschbetrag wird zuerst verrechnet.
Beispiel
Du hast am Jahresanfang 20.000€ in einem thesaurierenden Aktien-ETF. Bei einem Basiszins von 2,29% ergibt sich ein Basisertrag von 320,60€. Nach Teilfreistellung (30%) bleiben 224,42€. Davon zahlst du 26,375% Abgeltungssteuer plus Soli, also rund 59€.
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