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Sparerpauschbetrag

Der jährliche Steuerfreibetrag von 1.000€ (2.000€ für Ehepaare) auf Kapitalerträge.

Der Sparerpauschbetrag ist der Freibetrag, bis zu dem deine Kapitalerträge steuerfrei bleiben. Seit 2023 liegt er bei 1.000€ pro Person und 2.000€ für zusammen veranlagte Ehepaare. Kapitalerträge umfassen Zinsen, Dividenden, realisierte Kursgewinne und auch die Vorabpauschale.

Damit der Freibetrag automatisch berücksichtigt wird, musst du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag einrichten. Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank sofort Steuern ab, du kannst sie dann erst über die Steuererklärung zurückholen. Hast du Konten bei mehreren Banken, kannst du den Freibetrag aufteilen.

Für die meisten Anfänger reicht der Sparerpauschbetrag in den ersten Jahren locker aus. Wer 50.000€ in einem ETF mit 2% Ausschüttungsrendite hat, kommt auf 1.000€ Erträge pro Jahr, genau an der Grenze. Darüber hinaus greift die Abgeltungssteuer.

Beispiel

Du hast 800€ Dividenden und 300€ Zinsen erhalten, zusammen 1.100€. Dein Freistellungsauftrag liegt bei 1.000€. Auf die überschüssigen 100€ zahlst du rund 26,38€ Abgeltungssteuer (inkl. Soli).

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