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Sparerpauschbetrag 2026

1.000€ Freibetrag für Kapitalerträge. Wie du ihn voll ausschöpfst und was viele dabei falsch machen.

Zuletzt aktualisiert: 22. Februar 2026

1. Was ist der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag ist dein jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge. Alles darunter bleibt steuerfrei. Alles darüber wird mit Abgeltungssteuer belastet.

Seit 2023 liegt er bei 1.000€ pro Person. Davor waren es nur 801€. Die Erhöhung um knapp 200€ war die erste Anpassung seit 2009.

Damit der Freibetrag greift, musst du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank einrichten. Ohne diesen Auftrag behält die Bank Steuern ab dem ersten Euro ein.

2. Was zählt als Kapitalertrag?

Mehr als die meisten denken. Der Sparerpauschbetrag gilt für:

  • ZinsenTagesgeld, Festgeld, Anleihen, Sparbuch
  • Dividenden – Aktien und ausschüttende ETFs/Fonds
  • Kursgewinne – beim Verkauf von Aktien, ETFs, Anleihen oder Fonds
  • Vorabpauschale – die jährliche Steuer auf thesaurierende Fonds

Nicht dazu zählen Gewinne aus Immobilienverkauf oder privaten Veräußerungsgeschäften. Die fallen unter andere Regeln.

3. Höhe und Berechnung

1.000€

Einzelperson

2.000€

Zusammenveranlagung

Die Steuerersparnis ist einfach zu berechnen. Bei voll genutzten 1.000€ Freibetrag sparst du rund 264€ pro Jahr (26,4% Abgeltungssteuer inkl. Soli). Mit Kirchensteuer sogar bis zu 280€.

Ein Rechenbeispiel:

Kapitalerträge Ohne Pauschbetrag Mit Pauschbetrag
Erträge gesamt 1.500€ 1.500€
Steuerfrei (Pauschbetrag) 0€ 1.000€
Steuerpflichtig 1.500€ 500€
Steuer (26,4%) 396€ 132€

264€ gespart. Berechne deinen genauen Steuerbetrag mit dem Steuerrechner.

4. Sparerpauschbetrag voll ausschöpfen

Viele Anleger verschenken ihren Freibetrag, weil sie nur in thesaurierende ETFs investieren. Die Vorabpauschale ist so gering, dass der Großteil der 1.000€ ungenutzt bleibt.

Ein paar Möglichkeiten, das zu ändern:

  • Ausschüttende ETFs beimischen – Dividenden werden direkt ausgezahlt und verbrauchen den Pauschbetrag. Besonders sinnvoll, solange deine Erträge unter 1.000€ liegen.
  • Tagesgeld- oder Festgeldzinsen einrechnen – Die zählen genauso. Wer 20.000€ auf einem Tagesgeldkonto mit 2,5% Zinsen hat, generiert 500€ Kapitalerträge pro Jahr.
  • Gewinne realisieren – Am Jahresende Positionen mit Gewinn verkaufen und sofort wieder kaufen. Klingt nach Aufwand, bringt aber einen steuerfreien Gewinn bis zur Pauschbetragshöhe.

Der letzte Punkt lohnt sich vor allem bei größeren Depots. Bei 50€ Sparplan im Monat ist der Aufwand übertrieben.

5. Sonderfälle

Ehepaare

Bei Zusammenveranlagung habt ihr gemeinsam 2.000€ Freibetrag. Der lässt sich frei zwischen euch aufteilen. Ob einer von euch 1.800€ und der andere 200€ nutzt, ist dem Finanzamt egal.

Kinder

Jedes Kind hat einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000€. Wer ein Kinderdepot eröffnet und dort einen Freistellungsauftrag einrichtet, nutzt diesen Freibetrag zusätzlich zum eigenen. Eine Familie mit zwei Kindern kommt so auf 4.000€ steuerfreie Kapitalerträge pro Jahr.

Mehrere Banken

Du kannst den Pauschbetrag auf mehrere Banken aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf aber 1.000€ nicht überschreiten. Wie du das konkret einrichtest, steht im Ratgeber Freistellungsauftrag richtig einrichten.

6. Was passiert bei Überschreitung?

Liegen deine Kapitalerträge über dem Pauschbetrag, fällt auf den überschreitenden Betrag automatisch Abgeltungssteuer an. Die Bank behält das direkt ein, du musst nichts tun.

Wer insgesamt bei allen Banken zu viel freigestellt hat (also die Summe der Freistellungsaufträge 1.000€ übersteigt), bekommt Post vom Finanzamt. In der Regel eine Nachzahlung, keine Strafe.

Ein Sonderfall: Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25%, kannst du über die Steuererklärung (Anlage KAP) die Günstigkeitsprüfung beantragen. Das Finanzamt wendet dann deinen niedrigeren Steuersatz an und erstattet die Differenz. Mehr dazu im Ratgeber Steuern auf Kapitalerträge.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag 2026?

1.000€ pro Person, 2.000€ bei Zusammenveranlagung. Der Betrag gilt seit 2023 und wurde für 2026 nicht angepasst.

Gilt der Sparerpauschbetrag auch für ETFs?

Ja. Dividenden, Kursgewinne beim Verkauf und die Vorabpauschale auf thesaurierende ETFs werden alle mit dem Pauschbetrag verrechnet. Bei Aktienfonds kommt vorher noch die 30%-Teilfreistellung zum Tragen.

Kann ich den Sparerpauschbetrag übertragen?

Nein. Nicht genutzter Freibetrag verfällt am Jahresende. Du kannst ihn nicht ins nächste Jahr mitnehmen oder an andere Personen übertragen.

Haben Kinder einen eigenen Sparerpauschbetrag?

Ja, jedes Kind hat einen eigenen Freibetrag von 1.000€. Dafür muss ein Kinderdepot auf den Namen des Kindes laufen und dort ein eigener Freistellungsauftrag eingerichtet sein.

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