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Basiszins

Der vom Bundesfinanzministerium jährlich festgelegte Zinssatz, der als Grundlage für die Vorabpauschale dient.

Der Basiszins wird jedes Jahr Anfang Januar vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht und leitet sich aus der Rendite langlaufender Bundesanleihen ab. Er dient als Berechnungsgrundlage für die Vorabpauschale auf Fondsanteile. Für 2025 lag der Basiszins bei 2,29%.

Die Berechnung funktioniert so: Basiszins mal 70% ergibt den sogenannten Basisertrag. Auf diesen wird dann die Abgeltungssteuer fällig, sofern der Sparerpauschbetrag ausgeschöpft ist. Bei Aktienfonds kommt noch die Teilfreistellung von 30% hinzu, die den steuerpflichtigen Betrag weiter reduziert.

Wenn der Basiszins bei null oder im Negativen liegt, wie es von 2018 bis 2021 der Fall war, fällt überhaupt keine Vorabpauschale an. Das war ein Steuervorteil für thesaurierende ETFs. Seit die EZB die Zinsen angehoben hat, ist der Basiszins wieder positiv und die Vorabpauschale greift.

Beispiel

Basiszins 2025: 2,29%. Du hast einen thesaurierenden Aktien-ETF im Wert von 50.000€. Basisertrag: 50.000€ x 2,29% x 70% = 801,50€. Nach Teilfreistellung (30%): 561,05€. Davon 26,375% Steuer: ca. 148€.

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