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Vorabpauschale 2026 erklärt

Warum thesaurierende ETFs trotzdem jährlich besteuert werden, wie die Vorabpauschale berechnet wird und was das in der Praxis bedeutet.

Zuletzt aktualisiert: 26. Februar 2026

1. Was ist die Vorabpauschale?

Bei ausschüttenden Fonds ist die Sache einfach: Du bekommst Dividenden, darauf fällt Abgeltungssteuer an. Thesaurierende Fonds reinvestieren die Erträge aber automatisch. Ohne Korrektur würdest du erst beim Verkauf Steuern zahlen, unter Umständen Jahrzehnte später.

Genau das will der Staat verhindern. Die Vorabpauschale ist eine fiktive Mindestrendite, auf die du jährlich Steuern zahlst. Eine Art Steuer-Vorschuss.

Klingt schlimmer als es ist. Die Beträge sind in der Praxis gering, und sie werden beim späteren Verkauf voll angerechnet. Du zahlst also nicht doppelt.

2. So wird sie berechnet

Die Berechnung hat drei Schritte:

1

Basisertrag ermitteln

Fondswert am 1. Januar × Basiszins × 0,7

2

Teilfreistellung abziehen

Bei Aktienfonds (mind. 51% Aktienanteil) sind 30% steuerfrei. Bei Mischfonds 15%.

3

Abgeltungssteuer berechnen

Auf den verbleibenden Betrag fallen 26,4% Abgeltungssteuer an (inkl. Soli, ohne Kirchensteuer).

Wichtig: Die Vorabpauschale darf nie höher sein als der tatsächliche Kursgewinn des Fonds im Kalenderjahr. Hat der Fonds Verlust gemacht, fällt keine Vorabpauschale an.

3. Der Basiszins 2026

Der Basiszins wird von der Deutschen Bundesbank am Anfang jedes Jahres veröffentlicht. Er leitet sich aus der Rendite langlaufender Bundesanleihen ab.

Jahr Basiszins
2021 -0,45%
2022 -0,05%
2023 2,55%
2024 2,29%
2025 2,53%
2026 2,53%

Bis 2022 war der Basiszins negativ, es fiel also gar keine Vorabpauschale an. Seit 2023 ist er wieder positiv und damit relevant für alle, die thesaurierende Fonds halten.

4. Rechenbeispiel

Du hältst einen thesaurierenden MSCI World ETF (Aktienfonds) mit einem Wert von 10.000€ am 1. Januar 2026.

Fondswert am 1. Januar 10.000€
Basiszins 2026 2,53%
Basisertrag (10.000 × 2,53% × 0,7) 177,10€
Teilfreistellung 30% (Aktienfonds) -53,13€
Steuerpflichtige Vorabpauschale 123,97€
Steuer (26,4%) 32,73€

32,73€ Steuer auf 10.000€ Depotvolumen. Nicht dramatisch. Bei 50.000€ wären es knapp 164€ pro Jahr. Berechne deine Steuerlast mit dem Steuerrechner.

5. Wann wird sie fällig?

Die Vorabpauschale wird Anfang Januar des Folgejahres fällig. Die Steuer auf deine ETF-Bestände zum 1.1.2026 wird also Anfang 2027 eingezogen.

Dein Broker bucht die Steuer automatisch von deinem Verrechnungskonto ab. Ist dort nicht genug Geld, verkauft der Broker Fondsanteile, um die Steuer zu decken. Das willst du vermeiden.

Tipp: Halte im Januar immer etwas Guthaben auf dem Verrechnungskonto. Bei 10.000€ Depotvolumen reichen 40–50€.

6. Was das in der Praxis heißt

  • Sparerpauschbetrag deckt es oft ab – Bei einem Depotvolumen unter ca. 56.000€ bleibt die Vorabpauschale unter dem Sparerpauschbetrag von 1.000€. Dann zahlst du effektiv null Steuern.
  • Kein Grund, auf thesaurierende ETFs zu verzichten – Der Steuerstundungseffekt ist langfristig wertvoller als die kleine jährliche Vorabpauschale. Bei einem langen Anlagehorizont fährst du mit thesaurierenden ETFs besser.
  • Beim Verkauf wird angerechnet – Alle gezahlten Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf vom Kursgewinn abgezogen. Du zahlst nicht doppelt.
  • Freistellungsauftrag nicht vergessen – Ohne Freistellungsauftrag fällt sofort Steuer an, auch wenn deine Vorabpauschale unter dem Pauschbetrag liegt.

Mehr zu Steuern auf Kapitalerträge, Teilfreistellung und Optimierungstipps im Ratgeber Steuern auf Kapitalerträge. Vergleiche thesaurierende und ausschüttende ETFs im ETF-Vergleich.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Vorabpauschale 2026?

Das hängt vom Fondswert und Basiszins ab. Bei einem 10.000€ Aktienfonds und Basiszins von 2,53% liegt die steuerpflichtige Vorabpauschale bei ca. 124€, die Steuer darauf bei rund 33€.

Muss ich die Vorabpauschale selbst berechnen?

Nein. Dein Broker berechnet und meldet die Vorabpauschale automatisch ans Finanzamt. Die Steuer wird Anfang Januar vom Verrechnungskonto eingezogen.

Fällt die Vorabpauschale auch bei Verlust an?

Nein. Wenn der Fonds im Kalenderjahr an Wert verloren hat, fällt keine Vorabpauschale an. Sie ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs begrenzt.

Zahle ich beim Verkauf doppelt Steuern?

Nein. Alle bereits gezahlten Vorabpauschalen werden beim Verkauf vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen. Die Steuer fällt insgesamt nur einmal an.

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