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Riester auflösen oder ins Altersvorsorgedepot umwandeln?

Kündigen, ruhen lassen oder übertragen? Die vier Wege aus dem Riester-Vertrag im Vergleich, mit Primärquellen von Bundestag, BMF und Bundesregierung.

Zuletzt aktualisiert: 18. April 2026

1. Kurzantwort

Du hast vier echte Optionen: Wechsel ins Altersvorsorgedepot, Beitragsfreistellung, Kündigung mit Rückzahlung der Förderung, oder den Vertrag bis zur Rente weiterlaufen lassen.

Das Geld einfach ausgeben und dann privat in ETFs packen ist als Weg zwar denkbar, kostet dich aber alle bisherigen Zulagen und Steuervorteile. In den meisten Fällen ist entweder der Wechsel ins Altersvorsorgedepot oder die Beitragsfreistellung die bessere Wahl.

Schnelle Empfehlung

  • check_circle
    Teurer Riester-Vertrag mit Kosten über 1,5 % p.a.: ab 2027 ins Altersvorsorgedepot übertragen.
  • check_circle
    Günstiger Riester-Fondssparplan unter 0,7 % p.a.: bis 2027 beitragsfrei stellen, dann vergleichen.
  • info
    Kündigung mit Auszahlung: nur wenn die Rückzahlung der Förderung rechnerisch nichts mehr kaputt macht, etwa bei sehr kleinen Vertragswerten oder Umzug ins Ausland.

2. Der aktuelle Rechtsstand

Der Bundestag hat die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge am 27. März 2026 beschlossen. Das Altersvorsorgedepot ersetzt ab 1. Januar 2027 die klassische Riester-Rente für Neuabschlüsse. verified Quelle: Bundestag

Für bestehende Riester-Verträge gilt voller Bestandsschutz. Du kannst sie weiterführen wie bisher, oder das Kapital in ein Altersvorsorgedepot übertragen, ohne dass Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. verified Quelle: BMF-FAQ

Wichtige Eckdaten auf einen Blick

Gesetzesbeschluss Bundestag27.03.2026
Bundesrats-Abstimmung (geplant)24.04.2026
Start Altersvorsorgedepot01.01.2027
Neue Riester-Verträge möglich bis31.12.2026
Bestandsschutz für alte Verträgeunbefristet

3. Wer ist überhaupt zuständig?

Kurze Klarstellung, weil das oft verwechselt wird: Deinen Riester-Vertrag löst du nicht bei der Deutschen Rentenversicherung auf. Du wendest dich immer an deinen Anbieter, also die Versicherung, Bank oder Fondsgesellschaft, bei der der Vertrag läuft.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund betreibt im Hintergrund die Zentrale Zulagenstelle für Altervermögen (ZfA). Dort werden Zulagen verwaltet und bei schädlicher Verwendung zurückgefordert. Dein Anbieter meldet die Änderungen an die ZfA, du musst dort nichts selbst beantragen.

Deine Ansprechpartner

  • business
    Dein Riester-Anbieter: für Kündigung, Beitragsfreistellung, Übertragung, Standmitteilung.
  • account_balance
    ZfA (Teil der DRV Bund): bearbeitet Zulagen im Hintergrund, keine direkte Kundenschnittstelle für Vertragsauflösung.
  • receipt_long
    Finanzamt: prüft im Hintergrund den Sonderausgabenabzug, fordert bei Kündigung die Steuervorteile zurück.

4. Deine vier Wege im Vergleich

Alle Optionen in einer Tabelle, damit du die Folgen sofort siehst. Details folgen in den nächsten Abschnitten.

Weg Zulagen bleiben? Geld frei verfügbar? Für wen?
Übertragung ins Altersvorsorgedepot Ja, vollständig Nein, bis 65 (AVD-Regel) Teure Verträge, junge Sparer
Beitragsfreistellung Ja Nein, bis 62 (Riester-Regel) Abwarten, entscheiden ohne Zeitdruck
Kündigung (schädliche Verwendung) Nein, Rückzahlung Ja, sofort Sehr kleine Vertragswerte, Auswanderung
Weiterlaufen bis zur Rente Ja Nein, bis 62 (Riester-Regel) Günstige Altverträge mit Rentengarantie

5. Wechsel ins Altersvorsorgedepot

Das ist der Weg, den die Reform aktiv ermöglichen soll. Du überträgst das angesparte Riester-Kapital in ein neues Altersvorsorgedepot. Die bisherigen Zulagen und Steuervorteile bleiben dir erhalten, es gibt keine schädliche Verwendung. verified Quelle: BMF-FAQ

Ab 1. Januar 2027 können Anbieter Übertragungen entgegennehmen. Der technische Ablauf erinnert an einen Depotübertrag: Du eröffnest ein Altersvorsorgedepot beim neuen Anbieter, reichst das Antragsformular ein, der Rest läuft zwischen den Instituten.

Nach dem Wechsel gelten die neuen Auszahlungsregeln. Der früheste Auszahlungsbeginn liegt dann bei der Vollendung des 65. Lebensjahres, nicht mehr bei 62 wie im klassischen Riester. verified Quelle: BMF-FAQ

Das spricht für den Wechsel

  • check_circle Höhere Rendite durch echte ETF-Anlage, ohne teure Beitragsgarantie.
  • check_circle Neue, deutlich höhere Grundzulage von bis zu 540 € pro Jahr statt 175 €.
  • check_circle Kostendeckel im staatlichen Referenzprodukt von maximal 1,0 % Effektivkosten.
  • check_circle Fondswechsel innerhalb des Depots sind steuerfrei, keine Vorabpauschale.

Das solltest du beachten

  • warning Anbieter dürfen für die Übertragung Kosten berechnen. Standmitteilung und Kostenausweis vorher anfordern.
  • warning Bereits geförderte Beiträge des Übertragungsjahres können im neuen Depot nicht nochmal gefördert werden.
  • warning Die Liste zugelassener Anbieter zum 01.01.2027 wird kürzer sein als später. Vergleiche in Ruhe.

6. Beitragsfreistellung

Du stoppst deine Zahlungen, der Vertrag ruht. Bisherige Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten, das angesparte Kapital läuft mit der vereinbarten Verzinsung oder Fondsanlage weiter.

Formal teilst du das deinem Anbieter schriftlich mit. Keine Kündigung, keine Rückabwicklung. Der Vertrag geht einfach in den Ruhezustand und kann später reaktiviert oder übertragen werden.

Wofür Beitragsfreistellung sinnvoll ist

  • schedule Du willst die Einführung des Altersvorsorgedepots abwarten und erst 2027 in Ruhe vergleichen.
  • savings Du kannst dir die Beiträge aktuell nicht leisten, willst die erhaltene Förderung aber nicht verlieren.
  • event_busy Du bist dir noch unsicher und willst dir alle Optionen offenhalten.

Der Haken: Laufende Vertragskosten fressen weiter am Vertrag. Besonders bei alten Versicherungen mit hohen Abschlusskosten kann die Rendite durch Stillstand negativ werden. Beitragsfreistellung ist daher eher ein Zwischenschritt, keine Dauerlösung.

7. Kündigung mit schädlicher Verwendung

Das ist der Weg, den du im Kopf hattest: Vertrag kündigen, Geld auszahlen lassen, frei verwenden. Steuerlich heißt das schädliche Verwendung, weil du den geförderten Zweck Altersvorsorge verlässt.

Der Anbieter zahlt dir den aktuellen Rückkaufswert aus und meldet die Kündigung an die ZfA. Die ZfA fordert alle erhaltenen Zulagen zurück und das Finanzamt holt sich die in der Vergangenheit gewährten Steuervorteile über den Sonderausgabenabzug zurück. verified Quelle: Bundesregierung

Was du nach Kündigung behalten darfst

  • remove
    Rückkaufswert abzüglich aller erhaltenen Zulagen.
  • remove
    Abzüglich aller in der Vergangenheit gewährten Steuerrückzahlungen aus dem Sonderausgabenabzug.
  • remove
    Abzüglich eventueller Stornogebühren und Vertragskosten.
  • add
    Der verbleibende Betrag wird dir ausgezahlt. Auf den darin enthaltenen Gewinnanteil kann zusätzlich Einkommensteuer anfallen.

In vielen Fällen bleiben am Ende nur 50 % bis 70 % des Depotwerts übrig. Bei jungen Verträgen mit wenig Ansparung kann es sogar ein Minusgeschäft werden.

Wann Kündigung wirklich sinnvoll ist

  • flight_takeoff Auswanderung in ein Nicht-EU-/EWR-Land, dort wird der Vertrag ohnehin als schädlich behandelt.
  • coffee Sehr kleine Vertragswerte, bei denen die laufenden Kosten die Förderung aufzehren.
  • warning Klar notwendige Liquidität, die nicht anders finanzierbar ist.

8. Weiterlaufen lassen bis zur Rente

Die ruhigste Variante: Du lässt den Vertrag unberührt und nimmst die Auszahlung im Rentenalter. Frühester Beginn ist in der Regel mit 62 Jahren, bei älteren Verträgen teilweise früher.

Bei Auszahlung kannst du bis zu 30 % als Einmalzahlung entnehmen. Der Rest fliesst als lebenslange Rente. Besteuert wird die Auszahlung mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz im Alter, der für die meisten niedriger ist als im Berufsleben.

Lohnt sich das Weiterlaufen?

Rechne nach. Entscheidend sind drei Zahlen aus deiner Standmitteilung:

  1. Rentenfaktor: wie viel lebenslange Monatsrente du pro 10.000 € Vertragskapital bekommst. Unter 25 ist mäßig, über 32 gut.
  2. Effektivkosten: was der Vertrag pro Jahr wirklich kostet. Über 1,5 % p.a. frisst massiv Rendite.
  3. Garantierte Leistung: was du bei Null Kapitalmarktrendite sicher bekommst. Alte Verträge haben teils erstaunlich hohe Rechnungszinsen.

9. Entscheidungshilfe

Ein einfacher Entscheidungsbaum. Keiner trifft deine Situation exakt, aber er zeigt die Richtung.

Deine Situation Empfehlung
Riester-Versicherung, Effektivkosten über 1,5 % p.a., 20+ Jahre bis Rente Übertragung ins Altersvorsorgedepot ab 2027
Riester-Fondssparplan, Effektivkosten unter 0,7 % p.a. Weiterlaufen, Wechsel prüfen wenn AVD-Angebote klar sind
Riester-Bank- oder Wohn-Riester-Vertrag Individuelle Prüfung, Wohn-Riester hat eigene Logik
Du willst keine Beiträge mehr zahlen, bist dir sonst unsicher Beitragsfreistellung, danach in Ruhe entscheiden
Vertragswert unter 3.000 €, Kosten hoch, wenige Jahre Laufzeit Kündigung rechnen, oft immer noch besser als Weiterlaufen
Auswanderung außerhalb EU/EWR geplant Kündigung vor Wegzug mit Steuerberatung durchrechnen

10. Was du jetzt tun solltest

Heute ist April 2026. Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027. Bis dahin gibt es drei sinnvolle Schritte:

  1. Standmitteilung beim Anbieter anfordern. Du brauchst aktuellen Vertragswert, Rentenfaktor, Effektivkosten und Rückkaufswert, um überhaupt rechnen zu können.
  2. Beitragsfreistellung prüfen. Falls du sowieso zweifelst, stoppe die laufenden Zahlungen jetzt. Das friert deine Förderung ein, ohne dass du dich festlegst. Die Zulagen für 2026 erhältst du noch, wenn du den Mindestbeitrag bis Jahresende einzahlst.
  3. Im Q1 2027 Anbieter vergleichen. Dann stehen die ersten Altersvorsorgedepots zur Verfügung, inklusive staatlichem Referenzprodukt. Erst dann hast du eine echte Vergleichsbasis für die Übertragung.

Die Reform läuft nicht weg. Für eine rationale Entscheidung brauchst du echte Anbieterangebote, nicht Ankündigungen. Wer schon 2026 kündigt, um dann in 2027 neu einzuzahlen, verschenkt Geld.

Die Reform im breiten Detail findest du im Ratgeber Altersvorsorgedepot. Für konkrete Zahlen nutze den Altersvorsorgedepot-Rechner.

Alle Inhalte dienen ausschließlich zu Informationszwecken — keine Anlageberatung.

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